Zwischen den Obersten Landesjugendbehörden und den Spieleherstellern gibt es Streit um den Jugendschutz bei Computerspielen. Die Jugendschutzreferenten der Bundesländer haben eine Vereinbarung von 1997 mit dem Verband der Unterhaltungssoftware (VUD) über die Altersfreigabe mit Wirkung zum 30. April gekündigt.
Computer- und Videospiele prüfte seit Inkrafttreten der Vereinbarung die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) auf Unbedenklichkeit für Jugendliche. Gelbe Sticker auf den Verpackungen zeigen die Eignung der Produkte für bestimmte Altersgruppen an.
Die Jugendschützer empfehlen den Händlern nun, nur noch auf die Beurteilung durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft zu vertrauen. Bei diesem Prüfverfahren sitzen die Landesjugendbehörden mit am Tisch.
Hintergrund des Streits sind unterschiedliche Ansichten von Landesjugendbehörden und Herstellern über die Auslegung des Jugendschutzgesetzes. Sind Spiele und Videos sogenannte „vergleichbare Bildträger“ nach Paragraph 7 dieses Gesetzes, ist eine Vorlage bei der FSK und eine Altersfreigabe durch die Behörde zwingend vorgeschrieben.
Die Hersteller sehen darin den „Tatbestand der Vorzensur“ erfüllt und damit einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Sie setzen weiterhin auf freiwillige Vereinbarungen und wollen die strittigen Fragen jetzt gerichtlich klären lassen.
Kontakt: USK, Tel.: 030/2796211
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