Das Hamburger Landgericht hat den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen das Online-Aktionhaus Ricardo.de abgelehnt. Der Verein Hamburger Auktionatoren hatte das Gericht angerufen. Die zwölf in dem Verein zusammengeschlossenen klassischen Auktionshäuser wollten dem Online-Unternehmen verbieten lassen, „via Internet an private Endverbraucher ungebrauchte Handelsware“ gegen Höchstgebot zu versteigern.
Das Gericht war der Auffassung, daß Online-Auktionshäuser im Gegensatz zu „normalen“ Versteigerern auch neuwertige Produkte anbieten könne dürfen.
„Wir haben die Entscheidung nicht anders erwartet. Wir freuen uns darüber“, kommentierte Ricardo.de-Pressesprecher Matthias Quaritsch gegenüber ZDNet den Richterspruch. „Allerdings liegt uns die schriftliche Begründung noch nicht vor.“
Kontakt: Ricardo.de, Tel.: 040/30635200
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…