Private Verlage dürfen die Telefonbücher der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) nicht ohne deren Erlaubnis zur Herstellung einer eigenen Telefonbuch-CD-ROM verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute im Rechtsstreit über die Nutzung von Telefonbuchdaten durch private Anbieter entschieden.
Die Telekom-Tochter Detemedien hatte durch alle Instanzen geklagt, weil sie nicht damit einverstanden war, daß private Anbieter von Telefonbuch-CD-ROMs ihre Daten einfach einscannten oder von chinesischen Hilfskräften abtippen ließen. Konkret war es um die Telefonauskunfts-CD-ROMs „D-Info 2.0“ und „Tele-Info-CD“ gegangen.
Inzwischen können die privaten Anbieter der Aukunfts-CD-ROM die Datensätze von der Telekom kaufen. Die ersten „privaten“ Telefonbuch-CD-ROMs mit den offiziellen Daten der Telekom sind in diesen Tagen auf den Markt gekommen.
Kontakt. Bundesgerichtshof, Tel.: 0721/1590
OutSystems-Studie: 62 Prozent der Befragten haben Sicherheits- und Governance-Bedenken bei Softwareentwicklung mit KI-Unterstützung.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…