Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat den Antrag der Deutschen Telekom (|) vom 16. März dieses Jahres auf Genehmigung höherer Gebühren für „atypischen Verkehr“ abgelehnt.
Die Telekom wollte von den privaten Telefonanbietern, die Gespräche oder Daten über nur wenige Verbindungspunkte in das Telekom-Netz einspeisen, höhere Durchleitungsgebühren bekommen. Dieser Mehrverkehr heißt im Telekom-Deutsch „atypischer Verkehr.“ Seit Anfang 1998 gelten durchschnittliche Interconnection-Tarife von 2,7 Pfennigen pro Minute.
Die Regulierungsbehörde begründete ihre Ablehnung damit, daß es nicht gelungen sei, die Kosten der Telekom den dafür verantwortlichen Interconnection-Partnern zuzuordnen. Auch sei es nicht möglich gewesen, die Ermittlung der Zusatzkosten nach objektiven Maßstäben zu belegen.
Kontakt: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tel.: 0228/149921
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