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Java-Prozeß: Vorläufiges Urteil

Der US-Richter Ronald Whyte vom Bezirksgericht in San Jose hat ein vorläufiges Urteil im Rechtsstreit zwischen Sun (Börse Frankfurt: SSY) und Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) über den Einsatz der plattformunabhängigen Programmiersprache Java erlassen.

In dem vorläufigen Urteil hat Whyte beiden Seiten Genüge getan. Die Java-Implementierung beispielsweise in Microsofts Internet Explorer 4.0 und Windows 98 verletze den Lizenzvertrag mit Sun, so Whyte.

Microsoft dürfe aber weiterhin eigene, von Sun unabhängige Java-Technologien entwickeln. Nach weiteren Befragungen am 24. Juni will Richter Whyte sein endgültiges Urteil sprechen. Beide Seiten wollten keinen Kommentar abgeben.

Sun Microsystems hatte im Herbst 1997 gegen Microsoft Klage wegen vertragswidrigen Einsatzes von Java im MS-Browser Internet Explorer eingereicht . Damit wollte Sun der Firma von Bill Gates verbieten, das „Java compatible“-Logo in seinem Browser zu verwenden und sie zwingen, alle Produkte mit Java kompatibel zum Java Development Kit 1.1 zu machen.

Am 18. November 1998 entschied der Richter dann, daß Microsoft keine Produkte mehr verkaufen darf, die eine inkompatible Version der Programmiersprache Java enthalten. Entsprechend verfügte Whyte, daß Microsoft den Verkauf seines Betriebssystems Windows 98 und den Vertrieb des Internet Explorer 4.0 in 90 Tagen einstellen muß, sollten beide nicht die Java-Kompatibilitätstests von Sun bestanden haben.

In der Folge bat Microsoft mehrmals um einige Tage Aufschub, hielt sich jedoch an das Urteil. Das Unternehmen veröffentlichte beispielsweise im Dezember vergangenen Jahres eine neue Java Virtual Machine (JVM) für seine Windows-Betriebssysteme und den Explorer. Beide Versionen unterstützen das Java Native Interface (JNI) von Sun. Dieses sorgt dafür, daß Java-Anwendungen und andere Programme miteinander arbeiten können.

Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760; Sun Microsystems, Tel.: 089/460080

ZDNet.de Redaktion

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