Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Bericht der „Bild“-Zeitung dementiert, wonach die Bundesländer für PCs mit Internet-Zugang in Zukunft Rundfunkgebühren verlangen wollen.
Die Ministerpräsidentenkonferenz habe zwar über diese Frage im März diskutiert, bis zum 31. Dezember 2003 solle jedoch kein derartiger Beschluß gefaßt werden, sagte jetzt ein Sprecher des Ministeriums.
Ende 2003 läuft der im Juni von den Ministerpräsidenten zu unterzeichnende 4. Rundfunkstaatsvertrag aus. Dieser sieht keine Gebühren für Internet-PCs vor. Danach müssen die Länder-Chefs wieder neu diskutieren, ob sie von Radio-Surfern Geld verlangen wollen.
Die „Bild“-Zeitung hatte berichtet, daß die Ministerpräsidenten bereits im Juni dieses Jahres webfähige Computer als Rundfunkgeräte einstufen wollten.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben Internet-PCs bereits 1997 als neue Gebührenquelle entdeckt. Denn laut Gesetz muß der Besitzer eines Gerätes, das Rundfunksendungen empfangen kann, auch Gebühren dafür zahlen. Dabei ist der Privathaushalt mit Internet-PC fein raus. Ist schon ein Fernseher und/oder Radio angemeldet, sieht die GEZ den Radio-fähigen Computer als Zweitgerät – und das ist laut Staatsvertrag gebührenfrei.
Kontakt: GEZ, Tel.: 0221/50610
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