Das Bundeskabinett hat am Mittwoch „Eckpunkte zur Nutzung kryptographischer Verfahren“ beschlossen. Die Bundesregierung will sich nun dafür einsetzen, daß Verschlüsselungsverfahren und -produkte ohne Beschränkung entwickelt, hergestellt, vermarktet und genutzt werden dürfen.
Im Mittelpunkt der Kabinettsentscheidung stand der verbesserte Schutz deutscher Nutzer in den weltweiten Informationsnetzen durch Einsatz sicherer kryptographischer Verfahren. Man wolle „die bisher nur geringe Sensibilisierung der Nutzer“ fördern, hieß es hierzu.
Ein weiteres wichtiges Ziel der Bundesregierung sei die „Stärkung der Leistungsfähigkeit und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit“ der deutschen Kryptohersteller.
Gemeinsam mit den europäischen Partnern werde im Rahmen einer ersten Revision der EG-Dual-Use-Verordnung die innergemeinschaftliche Exportkontrolle für kryptographische Massengüter abgeschafft. Die Vereinfachung der Exportkontrollverfahren wolle man ebenfalls prüfen.
Die Bundesministerien wollen die weitere Entwicklung im Hinblick auf Mißbrauch beobachten und nach zwei Jahren einen Bericht dazu vorlegen. Bislang stelle der Mißbrauch von Verschlüsselung in Deutschland für die Strafverfolgung kein ernsthaftes Problem dar.
Kontakt: Bundesministerium des Inneren, Tel.: 0228/6810
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