Das Bezahlen via Internet sei grundsätzlich sicher, erklärt der Deutsche Multimedia-Verband (DMMV): Bei Beschwerden über die sogenannte „Abzocke per Mausklick“ würde es sich zumeist um Fälle handeln, in denen Online-Käufer voreilig oder unbedacht einen Vertrag abgeschlossen hätten. Nur in „extrem seltenen Fällen“ gehe es tatsächlich um den Mißbrauch der Kreditkarte. Der Zahlungsvorgang an sich könne bei einer verschlüsselten Datenübertragung jedoch als sicher gelten.
Der DMMV – die Interessenvertretung von Multimediaproduzenten im Online- und Offline-Bereich – beruft sich dabei auf eine eigene Umfrage unter Experten bei verschiedenen Zahlungssystemanbietern (www.dmmv.de/pgs/zahlungsmittel99_05.htm).
Mit seiner Erklärung tritt der Verband Warnungen entgegen, die vor kurzem beispielsweise von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ausgegeben wurden. Sie hatte von der „Kreditkartenfalle Internet“ gesprochen (www.vz-nrw.de/d101906.htm) und geraten, die „Kreditkartennummer nicht auf die Datenautobahn zu schicken“ – faktisch also auf das Online-Shopping per Karte zu verzichten (ZDNet berichtete).
Im Gegensatz dazu propagiert der DMMV die schnelle Einführung des SET-Verfahrens (Secure Electronic Transaction) und rät potentiellen Käufern, ihre Kreditkarten-Nummern nur dann anzugeben, wenn die jeweilige Shopping-Website SSL- (Secure Sockets Layer) oder SET-Technologie verwendet.
In der Electronic-Commerce-Richtlinie der EU sollte zudem eine Verpflichtung zur Bestätigung der Warenzusammenstellung, des Gesamtwerts und der Versandadresse für alle in Europa angebotenen Dienstleistungen verankert werden, fordert der Verband.
Über die Details der geplanten E-Kommerz-Richtlinie informiert ein Bericht von Internet Professionell.
Kontakt: DMMV, Tel.: 0211/852860
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