Amazon.com streitet sich vor Gericht mit der Tageszeitung „New York Times“ um die Veröffentlichung ihrer Bestsellerliste. Hintergrund: Amazon hatte vor 14 Tagen in den USA die Preise für alle Bestseller der Kategorien „Fiction“, „Non-fiction“ und „Advice/How-to Books“, die auf der Bücher-Hitliste der „New York Times“ stehen, um 50 Prozent gesenkt.
In einem Brief an den Online-Buchhändler untersagte die Zeitung jetzt die Nutzung der Liste und pocht auf ihr Urheberrecht. Die „New York Times“ hat eine Kooperation mit dem Amazon-Konkurrenten Barnesandnoble.com abgeschlossen.
Die Liste der „New York Times“ werde von der Buchindustrie im ganzen Land als Indikator für die meistverkauften Bücher genutzt, entgegnet Amazon in einer Erklärung. Auch auf den Internet-Sites von Borders.com, Buy.com und Booksamillion.com ist die Liste zu sehen.
Vor dem Bezirksgericht in Seattle will der Online-Buchversender nun erreichen, daß er die Liste weiterhin für seine Promotionaktion nutzen darf.
In Deutschland gibt es das Amazon-Rabatt-Angebot nicht, hier gilt nach wie vor die Buchpreisbindung.
Kontakt: Amazon.de, Tel.: 0180/5354990
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