16 Tage dauerte die Verhandlung gegen den 39jährigen Texaner John S. vor dem LandgerichtAachen. Ihm wurde die illegale Einfuhr raubkopierter Software vorgeworfen. Jetzt steht das Urteil fest: vier Jahre Haft ohne Bewährung.
Die Richter waren damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, die mit sechs Jahren mehr als das Höchststrafmaß gefordert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert.
Gegenstand des Prozesses waren über 600.000 nahe der deutsch-niederländischen Grenze beschlagnahmte illegal hergesteller Produkte. Die Schadenshöhe wurde auf rund 120 Millionen Mark beziffert.
In der Begründung für das bislang härteste Urteil dieser Art erklärte der vorsitzende Richter, S. sei nur für in Deutschland begangene Delikte verurteilt worden. Wegen weiterer Vergehen wird sich der Angeklagte voraussichtlich in Kürze vor einem britischen Gericht verantworten müssen.
OutSystems-Studie: 62 Prozent der Befragten haben Sicherheits- und Governance-Bedenken bei Softwareentwicklung mit KI-Unterstützung.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…