Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich wieder zu Wort gemeldet: Diesmal moniert sie, daß PC-Händler zu Unrecht Gebühren für die Nutzung ihrer Hotlines verlangen. Die Händler hätten vielmehr die Pflicht, ihren Kunden kostenlos mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Dies sei ein Versuch, „die Kunden kostenträchtig in die Irre zu führen“, so die Zentrale. Der Händler müsse laut Gesetz sicherstellen, daß ein Produkt fehlerfrei über die Ladentheke wandert. Dies sei die sogenannte Gewährleistungspflicht, die unabhängig von freiwilligen Garantieleistungen der Anbieter bestehe. Diese Pflicht gelte für ein halbes Jahr.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist schon mehrmals im IuK-Bereich tätig geworden: Im vergangenen Monat warnte sie vor schwarzen Schafen im Internet, die die Kreditkartennummer von E-Commerce-Kunden ausspähten. Der Deutsche Multimedia-Verband (DMMV) widersprach dem umgehend.
Im März hatte die Zentrale die Telekommunikationsunternehmen Mobilcom und Cellway wegen angeblich unzureichender Einzelverbindungsnachweise vor den Kadi gezerrt.
Kontakt: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Tel.: 02323/44746
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