Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat den vom US-Unternehmen Bristol Technology angestrengten Kartellrechtsprozeß gewonnen. Das Bundesgericht in Bridgeport (Connnecticut) entschied einstimmig, daß der Softwareriese nicht gegen Kartellvorschriften verstoßen habe.
Wegen Verstoßes gegen ein Wirtschaftsgesetz des Staates Connnecticut bekam Bristol die symbolische Summe von einem Dollar zugesprochen. Bristol hatte Schadenersatz zwischen 130 und 263 Millionen Dollar gefordert.
Nach der Bekanntgabe des Urteils stieg die Microsoft-Aktie sprunghaft. Der Gesamtwert der Aktien überschritt am Freitag erstmals 500 Milliarden Dollar.
Nach Angaben von Bristol seien dem Unternehmen 263 Millionen Dollar entgangen, weil es seine Produkte nicht rechtzeitig an die jeweils neusten Versionen von Windows NT anpassen konnte. Microsoft habe die Lizenzverträge ständig verzögert.
Bristol hatte im August 1998 deswegen Klage gegen Microsoft erhoben und eine Veröffentlichung des NT-Codes verlangt. Bristol führte vor Gericht an, 1991 wesentlich zur Entwicklung des Betriebssystems Windows NT beigetragen zu haben.
Die Firma hatte eine Lizenz für NT 3, für NT 4 hätte Microsoft dann jedoch „willkürlich“ die Gebühren drastisch erhöht. Der Softwareriese habe damit gegen den Sherman Antitrust Act verstoßen, indem er seine Monopolstellung bei Betriebssystemen ausnutze, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen, so die Argumentation von Bristol vor Gericht.
Bristol Technology ist ein Hersteller von plattformübergreifenden Entwicklungswerkzeugen, die Unix- und Windows-basierte Anwendungen miteinander verbinden. Bekanntestes Produkt der Firma ist „Wind/U“.
Interessierte finden zu den Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft ein eigenes Diskussionsforum bei ZDNet.
Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760; Bristol, Tel.: 0031-334505050
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