Der Verleger des „Playboy“, Playboy Enterprises, ist vor dem Distriktgericht von Kalifornien unterlegen. Das Unternehmen hatte die beiden „Portal-Sites“ Excite und Netscape wegen Verletzung seines Markenzeichens verklagt.
Streitpunkt war die Praxis beider Unternehmen, gezielt spezielle Werbebanner einzublenden, wenn Nutzer in der Suchmaschine nach den Begriffen „Playboy“ oder „Playmate“ suchen. Durch die Banner, die für Harcdore-Sex-Sites werben, fühlt sich Playboy in seinen Rechten bedroht. Excite habe das Markenzeichen „entführt und sich widerrechtlich angeeignet“, hieß es in der Klageschrift.
Die Richterin Alicemarie Stotler entschied jetzt, daß „Playboy“ und „Playmate“ Teil der englischen Sprache seien, der „Playboy“ hätte deswegen kein Anrecht darauf. Ein Anwalt der Zeitschrift erklärte, der Verlag wolle gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Für die „Portal-Sites“ hätte eine Niederlage vor Gericht einen erheblichen Geldverlust bedeutet. Mit dem Verkauf von Schlüsselbegriffen, an die bestimmte Banner gebunden werden, erzielen nicht nur Suchmaschinen, sondern viele größere Web-Sites einen Teil ihrer Werbeumsätze.
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