Der Telefon-CD-ROM-Anbieter Topware zieht gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. Mai zur Übernahme von Telefondaten vor das Bundesverfassungsgericht. In dem Urteil hatte der BGH der Telekom-Tochter Detemedien die Verwertungsrechte für Telefondaten zugesprochen.
Topware meint, daß durch dieses Urteil das Telekommunikationsmonopol der Telekom gefestigt werde. Es stelle deshalb einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz dar, das einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb vorsehe.
Durch die Entscheidung des BGH würden die Firma Topware und ihre Vorstände in ihren Grundrechten aus den Artikeln 2 Absatz 1 (wirtschaftliche Betätigungsfreiheit), 5 Absatz 1 Satz 3 (Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung) sowie 12 Absatz 1 (Berufsausübungsfreiheit) verletzt, meinen die Vorstände von Topware.
Die Telekom-Tochter Detemedien hatte durch alle Instanzen geklagt, weil sie nicht damit einverstanden war, daß private Anbieter von Telefonbuch-CD-ROMs ihre Daten einfach einscannten oder von chinesischen Hilfskräften abtippen ließen. Konkret war es um die Telefonauskunfts-CD-ROMs „D-Info 2.0“ und „Tele-Info-CD“ gegangen.
Private Verlage dürfen die Telefonbücher der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) nicht ohne deren Erlaubnis zur Herstellung einer eigenen Telefonbuch-CD-ROM verwenden, hatte das BGH in seinem Urteil entschieden.
Inzwischen können die privaten Anbieter der Aukunfts-CD-ROM die Datensätze von der Telekom kaufen.
Kontakt: Topware, Tel.: 0621/48050
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