Die Europäische Kommission hat neun EU-Mitgliedsländer wegen Nichtbeachtung der Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Unter den Ländern befindet sich auch Deutschland. Die Abmahnung ist die zweite Verwarnung dieser Art – bei der Dritten gehts ab vor den Europäischen Gerichtshof.
Den Staaten wird vorgeworfen, die im Oktober vergangenen Jahres verabschiedeten Bestimmungen zum Datenschutz noch gar nicht oder nur teilweise in nationales Recht umgesetzt zu haben. In der Direktive vom Oktober wurde festgelegt, daß persönliche Daten nur mit der Einwilligung der betreffenden Person für Zwecke eingesetzt werden dürfen, denen eben diese Person zuvor zugestimmt hat – etwa für wissenschaftliche Forschungen.
Weitere Länder, die von der Abmahnung betroffen sind, sind Frankreich, Luxemburg, Holland, Großbritannien, Irland, Dänemark, Spanien und Österreich.
Seit der Verabschiedung der Direktive schwelt auch der Streit zwischen der EU und den USA: Die Vereinigten Staaten weigern sich, ebenfalls die strengen Datenschutzbestimmungen zu übernehmen – unter anderem wird auch eine staatliche Instanz gefordert, die die Einhaltung überwachen soll. Die USA dagegen setzen auf eine „Selbstregulierung der Wirtschaft“ und wollen den Unternehmen freie Hand bei der Sammlung privater Daten lassen. Der Verbraucher könne schließlich selbst entscheiden, auf welche Unternehmen er sich einlasse.
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