Das Kieler Landgericht hat einem Antrag auf einstweilige Verfügung des regionalen Telekommunikationsunternehmens Kielnet stattgegeben. Der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) ist es damit verboten, weiterhin mit dem Slogan „für sechs Pfennig quer durch Deutschland“ zu werben.
Das Gericht erklärte, die Werbung sei irreführend und verstoße gegen die guten Sitten im Wettbewerb, so Kielnet. In der Telekom-Werbung heißt es weiter, „alle“ Kunden könnten ohne Anmeldung dieses Angebot wahrnehmen. Doch Kunden, die früher von der Telekom zu einem anderen Unternehmen gewechselt waren, müßten dazu ein Formular ausfüllen. Damit entbehre die Werbung eines gewissen Wahrheitsgehaltes und sei irreführend.
Kontakt: Kielnet, Tel.: 0431/2219121
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