Landgericht Hamburg verbietet AOL-Werbung

Die Elmshorner Telefongesellschaft Talkline hat nach eigenen Angaben vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Dienst AOL (Börse Frankfurt: AOL) erwirkt. Nach dem heute bekanntgegebenen Gerichtsbeschluß ist es AOL verboten worden zu behaupten, einen Internet-Zugang zum Festpreis anzubieten.

AOL hatte bekanntlich mit dem Slogan „Internet zum Festpreis“ geworben, obwohl neben der monatlichen Grundgebühr noch zusätzliche, von der Nutzungsdauer abhängige Verbindungsentgelte berechnet werden.

„Ein Festpreis steht fest. Wenn ich aber einen unterschiedlich hohen Preis zahlen muß, der von der Dauer meiner Internet-Nutzung abhängt, kann von einem Festpreis keine Rede mehr sein“, argumentierte erfolgreich Markus Wendel, Leiter des Geschäftsbereiches Internet bei Talkline. „Das ist Irreführung der Verbraucher, die haben wir jetzt unterbunden.“

Bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500.000 Mark oder einer Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren Gefängnis gegen den AOL-Geschäftsführer Uwe Heddensdorp ist die Werbebehauptung, einen Internetzugang zu einem Festpreis anzubieten, mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 250.000 Mark muß AOL tragen.

AOL wollte den Vorgang noch nicht kommentieren: „Wir haben die einstweilige Verfügung noch gar nicht bekommen“, sagte AOL-Pressereferent Alexander Adler. „Wir wollen erst mal abwarten, was da überhaupt drin steht.“

Kontakt: AOL-Hotline Deutschland, Tel.: 01805/313164

ZDNet.de Redaktion

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