Das Telekommunikationsunternehmen Talkline hat das Landgericht Hamburg ersucht, AOL (Börse Frankfurt: AOL) wegen seiner fortdauernden Werbung mit der Aussage „Internet zum Festpreis“ mit einem Bußgeld zu belegen. Das Landgericht hatte vor einigen Tagen eine Einstweilige Verfügung gegen die Werbung erlassen. Sollte das Unternehmen den Slogan aber weiter verwenden, drohe ihm eine halbe Million Mark Strafe oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren Gefängnis für den AOL-Geschäftsführer Uwe Heddensdorp, so das Gericht.
AOL hatte bekanntlich mit dem Slogan „Internet zum Festpreis“ geworben, obwohl neben der monatlichen Grundgebühr noch zusätzliche, von der Nutzungsdauer abhängige Verbindungsentgelte berechnet werden.
Der Dienst hatte am vergangenen Wochenende weiter mit dem Slogan geworben. Der AOL-Sprecher Alexander Adler hatte dies gegenüber ZDNet so erklärt: „Uns wurde lediglich untersagt, den Slogan ohne Hinweis auf zusätzliche Telefongebühren zu verwenden. Das ist uns nur einmal in Radiospots passiert.“ Adler sagte weiter, man habe sich unabhängig von diesem Urteil entschieden, „die zweite Stufe“ der Werbeaktion zu zünden. Von nun heiße der Slogan „Internet-Nutzung ohne Limit“.
Kontakt: AOL-Hotline Deutschland, Tel.: 01805/313164
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