Das Münchner Oberlandesgericht hat festgelegt, daß Privatpersonen das Recht auf eine Domain verlieren, wenn eine Firma gleichen Namens Anspruch darauf erhebt. Konkreter Anlaß: Herr Shell wollte sich die Domain www.shell.de sichern, der Ölkonzern aber auch.
Das Gericht begründet sein Urteil mit dem Schaden, den eine Privatperson mit seiner „Firmen-Domain“ einem Unternehmen zufügen könne. Unternehmen sollen daher generell Vorfahrt bei der Anmeldung einer Internet-Adresse erhalten.
Im Falle von Shell.de wurde die Domain dem Ölmulti zugesprochen, die Kosten für die Anmeldung muß er jedoch an Herrn Shell zurückerstatten.
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