Richter William Pauley III vom US-Bezirksgericht Southern District in Manhattan hat entschieden, daß die Zeit im Internet schneller vergeht als in der „realen Welt“. Geklagt hatte laut „New York Times“ im Oktober 1998 der Ex-Angestellte beim New Yorker Internet-Unternehmen Earthweb Mark Schlack. Sein Arbeitsvertrag enthielt die Klausel, daß er zwölf Monate nach dem Ausscheiden aus der Firma bei keinem Konkurrenten anheuern dürfe.
Schlack führte an, in einem so schnellebigen Business wie es das Internet-Geschäft sei, dauere ein Jahr eine kleine Ewigkeit. Die Klausel sollte entsprechend für nichtig erklärt werden. Dieser Argumentation schloß sich der Richter an.
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…