Intergraph hat einen erneuten Rückschlag im Kampf gegen den Prozessorproduzenten Intel (Börse Frankfurt: INL) hinnehmen müssen. Das Berufungsgericht des Federal Circuit hat den Einspruch des Unternehmens gegen das Urteil von Mitte Oktober abgewiesen.
Damals hatte Bezirksrichter Edwin Nelson überraschend Intel vom Vorwurf des Patentmißbrauchs freigesprochen. Der weltgrößte Chiphersteller hatte damit eine Revision des Urteils vom Juni dieses Jahres erreicht, als der selbe Richter genau gegenteilig entschied.
In der Berufung hatten sich die Anwälte von Intergraph darauf berufen, daß Intel ein Monopol auf PC-Prozessoren besitze und in seinen Geschäftspraktiken gegen das US-Kartellrecht des Sherman Antitrust Act verstoße. Doch darauf wollte sich das Berufungsgericht nicht einlassen.
Die Auseinandersetzung zwischen Intel und Integraph geht auf einen Patentrechtsstreit von 1993 zurück. Intergraph, das zur Fertigung seiner Rechner CPUs von Intel bezieht, fühlt sich durch den Chiphersteller gegängelt und wirtschaftlich geschädigt. Im Laufe der Jahre verklagten sich beide Unternehmen mehrmals wechselseitig.
Konkret geht es um das Recht auf den Einsatz der Chiptechnologie „Clipper“. Intel hatte argumentiert, es habe die Lizenz für die Technik über einen Über-Kreuz-Vertrag mit dem Halbleiterentwickler National Semiconductor erhalten.
Der Richter erklärte im Oktober, das 1976 unterzeichnete Lizenzabkommen mit National sei tatsächlich gültig, Intel dürfe die Technik nutzen. Damit ist das Verfahren aber noch nicht zu Ende: Im Juni kommenden Jahres wird über den kartellrechtlichen Aspekt der Klage entschieden.
Der Streit war auch ein wesentlicher Bestandteil des vom Justizministerium angestrengten Kartellrechtsprozesses gegen Intel, der im letzten Augenblick abgeblasen wurde.
Kontakt:
Intel, Tel.: 089/991430
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