Philips ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen Primus Online vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Das Unternehmen hatte versucht, sich gegen die „Powershopping“-Strategie des Online-Händlers zur Wehr zu setzen.
„Powershopping“ wurde von Primus-Online im September eingeführt (ZDNet berichtete) und bedient sich eines einfachen marktwirtschaftlichen Systems: Mehrere Käufer tun sich zusammen, um den Preis für ein bestimmtes Produkt gemeinsam zu drücken.
Je größer die Einkaufsgruppe etwa für einen Computer ist, desto höher fallen auch die Rabatte aus, die gemeinsam erzielt werden können. Jeder interessierte Kunde kann sich online in eine Bestelliste zu seinem Wunschpreis eintragen. Das Programm zeigt für jede Rabattstufe an, wie viele Käufer noch fehlen, um den entsprechenden Preisnachlaß zu erzielen.
Das mißfiel offensichtlich dem Hamburger Elektronik-Unternehmen (Slogan:“Let’s make things better“). Am 21. September ging (nach Angaben von Primus-Online) beim Hamburger Landgericht ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung ein, dem Online-Händler den Verkauf von Philips-Fernsehgeräten auf www.powershopping.de zu untersagen.
Primus gibt an, daß es einer 21-köpfigen Bietergruppe gelungen war, den Preis eines TV-Geräts von Philips um 50 Prozent zu drücken.
Das Landgericht Hamburg hat inzwischen die einstweilige Verfügung abgelehnt, woraufhin Philips Berufung einlegte. „Wir sehen in dem Vorgehen von Primus-Online ein Verstoß gegen das Rabattgesetz, das höchstens drei Prozent Nachlass für ein Produkt vorsieht. Außerdem kann nach geltendem Recht ein Produkt ohne Preisauszeichnung nicht angeboten werden“, erklärt Philips-Sprecher Klaus Petri gegenüber ZDNet. Ein zusätzlicher Kritikpunkt Petris am „Powershopping“-System: „Hier geht es nur noch ums Geld, der Service wird dabei klein geschrieben. Was passiert, wenn das Gerät kaputt gehen sollte?“
Kontakt:
Primus-Online , Tel.: 0221/30910
Philips, Tel.: 040/28990
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