Nun war das US-Justizministerium wieder an der Reihe: Es legte dem im Kartellrechtsprozess gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) federführenden Richter Thomas Jackson die eigenen „Conclusions of Law“ vor. Darin werden mögliche Lösungen für den Fall einer Verurteilung des Softwarekonzerns aufgeführt.
Dieses Schriftstück läutet die finale Phase in dem Verfahren ein, da es Grundlage für Jacksons Conclusions of Law, die für den März 2000 angesetzt sind, bilden wird. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass die Conclusions des Justizministeriums eher moderat ausfallen, da Richter Jackson bei Missfallen durchaus auch eine zu seinen „Finding of Facts“ konträre Entscheidung fällen könnte.
Im November hatte der Richter im Kartellrechtsverfahren Thomas Jackson seine Zusammenfassung der Beweislage, die sogenannten „Findings of Facts“, präsentiert. Der Software-Konzern hat demnach seine Monopolstellung missbraucht, um konkurrierenden Firmen sowie Verbrauchern zu schaden. Damit entsprach Jackson im Wesentlichen der Argumentation des amerikanischen Justizministeriums, das der Gates-Firma massive Verstöße gegen das US-Wettbewerbsrecht vorwirft.
Jacksons Erklärung ist allerdings noch kein Urteil. Die Urteilsverkündung im spektakulären Prozess gegen den Software-Riesen wird für das kommende Frühjahr erwartet – falls die aktuellen Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen. Mit seiner Zusammenfassung ließ der Richter jedenfalls bereits erkennen, dass er das Unternehmen im Sinne der Anklage für schuldig hält.
Derzeit bemühen sich beide Parteien unter Aufsicht des Berufungsrichters Richard Posner um eine außergerichtliche Einigung des Falles. Microsoft wird so oder so Zugeständnisse machen müssen. Eine gerade erst angeordnete Restrukturierung des Unternehmens (ZDNet berichtet heute) wird als eine erste Vorbereitung auf die Teilung des Konzerns gewertet.
Das US-Justizministerium und die Generalstaatsanwälte von ursprünglich 20 US-Bundesstaaten (jetzt: 19) hatten Microsoft im Mai 1998 wegen Verstößen gegen das amerikanische Wettbewerbsrecht verklagt. Auslöser war die Zwangskopplung von Browser und Betriebssystem, die das Unternehmen PC-Herstellern abverlangte.
Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
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