Der Ministerrat der Europäischen Union hat eine eine politische Einigung zur Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr erzielt. In Zukunft sollen Verträge, die per Web abgeschlossen wurden, wie herkömmliche Verträge behandelt werden.
„Mit dieser Richtlinie und der in der vergangenen Woche verabschiedeten Richtlinie zu elektronischen Signaturen werden wichtige Voraussetzungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im europäischen Binnenmarkt geschaffen“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller.
Die neue Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr soll den Anbietern EU-weit Planungs- und Investitionssicherheit geben und den Verbrauchern gleichzeitig ein hohes Schutzniveau gewähren. In den Augen des parteilosen Ministers ist der Beschluss ein „Signal für Anbieter und Verbraucher in Europa, die enormen Möglichkeiten des elektronischen Geschäftsverkehrs jetzt verstärkt zu nutzen“.
Nach der Richtlinie gilt künftig das Herkunftslandprinzip. Das heißt: Anbieter können je nach Recht ihres Heimatlandes für Produkte und Dienste werben. „Es kann nicht angehen, dass ein Anbieter erst 15 verschiedene Rechtsordnungen studieren muss, bevor er ins Netz geht. Dies behindert vor allem die kleinen Anbieter, die es ja gerade zu fördern gilt“.
Das Herkunftsprinzip könnte aber gerade deutsche Firmen belasten: Während Händler aus anderen Staaten hierzulande Preise und Nachlässe frei festsetzen könnten, sind heimische Unternehmen an das deutsche Rabattgesetz gebunden.
Erst vor wenigen Tagen hatte deshalb der Bundesverband Informationswirtschaft Bitkom scharfe Kritik an der Bundesregierung geübt (ZDNet berichtete). Der Vorwurf: Unterhändler des Bundesjustizministeriums versuchten in Brüssel, Ladenhüter des deutschen Wettbewerbsrechts wie das Rabattgesetz zum europäischen Standard zu erheben.
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