Das Kölner Internet-Händler Primus-Online will in Sachen Powershopping eine Grundsatzentscheidung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe erreichen. Unter anderem hatte der Elektronikkonzern Philips eine einstweilige Verfügungen erwirkt, um den Verkauf seiner Produkte via Powershopping zu unterbinden.
Nun liegen die Urteilsbegründungen vor: Diese spezielle Art des Einkaufs verstoße gegen das Rabattgesetz, die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Dagegen protestierte der Powershopping-Geschäftsführer Holger Twiehaus: „Von Anfang an ist für jeden klar erkennbar, unter welchen Voraussetzungen die angegebenen Preise gelten. Die Preisstufen stehen fest und die Verbraucher können selbst entscheiden, zu welchem Preis sie kaufen möchten – wir beeinflussen die Verbraucher nicht. Die Anzahl der Käufer ist jederzeit transparent.“
Beim „Powershopping“, das erst im September dieses Jahres in Deutschland eingeführt wurde, tun sich mehrere Käufer zusammen, um den Preis für ein bestimmtes Produkt gemeinsam zu drücken. Je größer die Einkaufsgruppe etwa für einen Computer ist, desto höher fallen auch die Rabatte aus, die gemeinsam erzielt werden können. Jeder interessierte Kunde kann sich online in eine Bestellliste zu seinem Wunschpreis eintragen. Das Programm zeigt für jede Rabattstufe an, wie viele Käufer noch fehlen, um den entsprechenden Preisnachlass zu erzielen.
Kontakt:
Primus-Online , Tel.: 0221/30910
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