Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat im Kartellrechtsprozess erneut beantragt, den „Special Master“ – das ist ein sachverständiger Berater des Gerichtes – und Harvard-Professor Lawrence Lessig aus seinem Amt zu klagen. Und erneut lehnte Richter Thomas Jackson dieses Ansinnen ab.
Jackson hatte Anfang des Monats angekündigt, Lessig zur Sache zu befragen. Daraufhin führen die Anwälte von Microsoft in einem Schreiben vom 9. Dezember an, Lessig habe „festgefahrene Ansichten“ bezüglich des Softwarekonzerns und diese würden „alles, was er schreibt, in einer bestimmten Art und Weise einfärben“.
Der Sachverständige war schon einmal Anfang Februar 1998 vorübergehend von seinen Aufgaben als Special Master entbunden worden. Die Firma von Bill Gates hatte seine Absetzung gefordert, da Lessig nachweislich voreingenommen sei. Das US-Justizministerium hatte damals dann eindringlich an das Berufungsgericht appelliert, Lessig weiterhin als unabhängigen Gutachter im Rechtsstreit mit Microsoft amtieren zu lassen. Auch Richter Jackson zeigte sich von den Fähigkeiten des Professors überzeugt.
Derzeit suchen Microsoft und Vertreter der Anklage unter Aufsicht des Berufungsrichters Richard Posner nach einer außergerichtlichen Übereinkunft. Die Gespräche hatten Anfang Dezember in Chicago begonnen.
Im November hatte der Richter im Kartellrechtsverfahren Thomas Jackson seine Zusammenfassung der Beweislage, die sogenannten „Findings of Facts“ präsentiert. Der Software-Konzern hat demnach seine Monopolstellung missbraucht, um konkurrierenden Firmen sowie Verbrauchern zu schaden. Damit entsprach Jackson im Wesentlichen der Argumentation des amerikanischen Justizministeriums, das der Gates-Firma massive Verstöße gegen das US-Wettbewerbsrecht vorwirft.
Jacksons Erklärung ist allerdings noch kein Urteil. Die Urteilsverkündung im spektakulären Prozess gegen den Software-Riesen wird für das kommende Frühjahr erwartet – falls die aktuellen Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen. Mit seiner Zusammenfassung ließ der Richter jedenfalls bereits erkennen, dass er das Unternehmen im Sinne der Anklage für schuldig hält.
Das US-Justizministerium und die Generalstaatsanwälte von ursprünglich 20 US-Bundesstaaten (jetzt: 19) hatten Microsoft im Mai 1998 wegen Verstößen gegen das amerikanische Wettbewerbsrecht verklagt. Auslöser war die Zwangskopplung von Browser und Betriebssystem, die das Unternehmen PC-Herstellern abverlangte.
Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…