Ab dem 1. Januar 2002 soll in allen französichen Regierungsstellen nur noch kostenlose Software verwendet werden – wenn es nach einer Gesetzesinitiative des französischen Senats geht.
Der Gesetzesvorschlag Nummer 117 (www.senat.fr/…) fordert in Artikel 3, dass „in Staatsministerien, lokalen Behörden und öffentlichen Einrichtungen nur die Software benutzt werden darf, deren Benutzung und Veränderung kostenlos und deren Quellcode veröffentlicht worden ist“.
Die Umsetzung dieses Gesetzes soll ein eigenes „Amt für freie Software“ übernehmen. In einer Erklärung zu dieser Gesetzesinitiative führen die Politiker aus, der Staat müsse die Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnologie fördern. Außerdem würden Studien in verschiedenen Ministerien beweisen, dass beim Einsatz von freier Software „die Ersparnisse für den Staat und für die Unternehmen beträchtlich wären und in die Milliarden gingen“.
Der Traum der Senatoren: Wenn das Gesetz durchkommt, soll die Benutzung von kostenpflichtiger Software nur dann erlaubt sein, wenn eine ausdrückliche Genehmigung des „Amtes für freie Software“ vorliegt.
Nach der französischen Verfassung ist der Senator wie der Abgeordnete in erster Linie ein Gesetzgeber, der beauftragt ist, die Gesetze der Republik zu beschließen. Er verfügt über ein Initiativrecht, kann also Gesetzesvorschläge selbst einbringen. Die Vorschläge werden dann in Ausschüssen gemeinsam von Parlamentariern und Senatoren geprüft.
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