Die Brüsseler EU-Kommission wird Deutschland sowie Frankreich, Luxemburg, Holland und Irland vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zerren. Der Grund: mangelnder Datenschutz.
Die genannten Länder hätten eine Richtlinie vom Oktober 1998 nicht ordnungsgemäß umgesetzt: Diese sieht vor, dass persönliche Daten nur mit Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Bereits im Laufe des Jahres 1999 hatte die EU insgesamt drei Warnungen an insgesamt neun EU-Staaten adressiert (ZDNet berichtete).
Die Abmahnungen zu Herzen genommen haben sich seit dem Sommer Großbritannien, Dänemark, Spanien und Österreich.
Seit der Verabschiedung der Direktive schwelt auch der Streit zwischen der EU und den USA: Die Vereinigten Staaten weigern sich, ebenfalls die strengen Datenschutzbestimmungen zu übernehmen – unter anderem wird auch eine staatliche Instanz gefordert, die die Einhaltung überwachen soll. Die USA dagegen setzen auf eine „Selbstregulierung der Wirtschaft“ und wollen den Unternehmen freie Hand bei der Sammlung privater Daten lassen. Der Verbraucher könne schließlich selbst entscheiden, auf welche Unternehmen er sich einlasse.
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