Die EU-Richtlinie über elektronische Signaturen ist jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt worden.
„Die Richtlinie bietet einen hervorragenden Rechtsrahmen, um das Vertrauen der Nutzer in die Sicherheit des Internet zu stärken“, heißt es in einer Erklärung des Bundeswirtschaftsministeriums.
Die im vergangenen Dezember verabschiedete Richtlinie sieht unter anderem Sicherheitsstandards für digitale Signaturen vor, um deren Fälschung zu verhindern (ZDNet berichtete). Diese fälschungssicheren Signaturen können im Rechtsverkehr via Internet Unterschriften ersetzen, deshalb verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten gleichzeitig, diese fälschungssicheren Signaturen einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichzustellen.
„Die hohen Sicherheitsstandards und die rechtliche Gleichstellung der digitalen Signatur mit der herkömmlichen Unterschrift wird dem Geschäftsverkehr via Internet weiteren Auftrieb geben. Wir werden deshalb die Richtlinie so schnell als möglich in nationales Recht umsetzen“, versprach Bundeswirtschaftsminister Werner Müller.
Die Richtlinie der Europäischen Union kann in deutscher Sprache unter www.sicherheit-im-internet.de/… im „.pdf“-Format eingesehen werden.
Kontakt:
Bundeswirtschaftsministerium, Tel.: 030/20149
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