Die Spice Girls, Regina Zindler und die Beatles: Sie alle profitieren mitsamt der Gema vom Handy-Boom in Deutschland. Für jede eingespeicherte Melodie auf dem Mobiltelefon kassiert die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ fünf Pfennig.
Das Handy-Kleinvieh macht dabei auch Mist: Handelsübliche Mobiltelefone werden derzeit mit rund vierzig Melodien ausgeliefert. Stammt nur die Hälfte davon von Musikern, die noch leben oder in den letzten 70 Jahren gestorben sind, verdient die Gema an jedem Handy eine Mark – derzeit gibt es in Deutschland mehr als 20 Millionen Handybesitzer.
„Selbstverständlich ist es so, dass Musiktitel, die als Klingelsignal auf Telefonen genutzt werden, urheberrechtlich geschützt sind“, erklärt der Gema-Sprecher Hans-Herwig Geyer auf Anfrage von ZDNet. Man sei derzeit mit den Herstellern in Gesprächen, die Gebühren anzuheben. Im übrigen würden die fünf Pfennig nur für Melodien verlangt, die kürzer als sieben Sekunden sind. Klingelt das Handy länger, kassiert die Gema auch mehr.
Ähnlich verhält es sich mit den Musik-Dateien fürs Handy, die im Web zum Download angeboten werden. „Auch hierfür werden selbstverständlich Gebühren erhoben“, stellt Geyer klar. Die Höhe richtet sich unter anderem danach, ob die Site kommerziell genutzt wird. „Wir freuen uns natürlich, wenn immer neue Vertriebswege für Musik gefunden werden und die Komponisten dadurch profitieren.“
Kontakt:
Gema, Tel.: 089/4800300
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