Je näher das Ende des Kartellrechtsprozess rückt, desto mehr scheint Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) an einer gütlichen Einigung gelegen zu sein. Der Konzern hat erneut jegliche Aufteilungspläne als „regelrechtes Todesurteil“ bezeichnet. Allerdings sei man mit Einschränkungen, die auf dem „gesunden Menschenverstand“ basierten, einverstanden, teilte Microsoft den Kongress-Abgeordneten schriftlich mit.
„Microsoft bemüht sich ernsthaft, in dieser Sache eine Übereinkunft zu erzielen. Wir glauben, dass eine gütliche Einigung möglich ist“, erklärte der Konzern. Teilungspläne wies das Software-Unternehmen als „extrem und ungerechtfertigt“ zurück.
Im vergangenen November war der Berufungsrichter Richard Posner mit einem Vermittlungsversuch beauftragt worden (ZDNet berichtete). Beide Seiten, Microsoft und das US-Justizministerium, haben Vertraulichkeit über die Verhandlungen vereinbart. Beobachter gehen aber davon aus, dass der Einigungsversuch scheitern wird, wenn nicht eine der beiden Seiten sich deutlich auf die andere zubewegt.
Eigentlich war vorgesehen, dass beide Parteien dem Richter Thomas Penfield Jackson ihre abschließenden Plädoyers am 22. Februar vortragen. Dieser Termin könnte allerdings verschoben werden, wenn die Schlichtungsverhandlung positiv verlaufen sollte. Der Sprecher des Justizministeriums wollte sich zu den aktuellen Entwicklungen nicht äußern.
Das US-Justizministerium und die Generalstaatsanwälte von ursprünglich 20 US-Bundesstaaten (jetzt: 19) hatten Microsoft im Mai 1998 wegen Verstößen gegen das amerikanische Wettbewerbsrecht verklagt. Auslöser war die Zwangskopplung von Browser und Betriebssystem, die das Unternehmen PC-Herstellern abverlangte.
Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
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