Am heutigen Dienstag haben die Anwälte von Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) und dem US-Justizministerium Gelegenheit zu einer letzten Anhörung vor Richter Thomas Jackson. Danach wird sich der Jurist zurückziehen, um das Urteil zu schreiben. Zuvor hatten beide Parteien des Rechststreits ausführlich von der Möglichkeit einer abschließenden schriftlichen Stellungnahme Gebrauch gemacht. (ZDNet berichtete).
Jackson muss dann entscheiden, ob und wie Microsoft gegen das Kartellrecht der Vereinigten Staaten verstoßen hat. Falls der Richter Microsoft für schuldig befindet, muss er in seinem Urteil auch Maßnahmen angeben, wie der Softwarekonzern in Zukunft gemaßregelt werden könnte. Micorosoft hat für den Fall einer Verurteilung bereits Berufung angekündigt.
Allerdings stehen die Chancen für den Redmonder Software-Konzern nicht allzu gut: Der Richter hatte versucht, die beiden Kontrahenten zu einem außergerichtlichen Einigung zu bewegen, bisher allerdings ohne Erfolg. Richter Jackson wird vermutlich auch kein Urteil fällen, bevor er nicht Nachricht von vom Verhandlungsleiter Richter Richard Posner hat. Zudem hatte Richter Jackson letzten Herbst in einer Faktensammlung weitestgehendst mit den Argumenten des Justizministeriums übereingestimmt und den Monopol-Vorwurf gegen Microsoft erhärtet.
Prozessbeobachter rechnen im Fall einer Verurteilung von Microsoft damit, dass der Richter die Aufteilung des Unternehmens in drei Firmen anordnen könnte. Eine weitere Möglichkeit wäre die Offenlegung des Quellcodes des Windows-Betriebssystems. Jackson könnte aber auch verfügen, dass Microsoft seine Geschäftspraktiken ändern muss.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
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