Ungeachtet des jüngsten Erfolges von Apple Computer (Börse Frankfurt: APC) vor Gericht, wollen die „iMac“-Cloner Future Power und Emachines weitere Rechner im charakteristischen Design auf den Markt bringen. Die Grundkonfiguration und das Äußere der Apple-Lookalikes soll lediglich leicht modifiziert werden. Das erklärten die Firmen gegenüber ZDNet.
Gestern hatte Apple bekannt gegeben, dass es den Produzenten von „iMac“-Clones, Daewoo (respektive dessen Tochter Future Power) und Emachines , ab sofort gerichtlich untersagt sei, ihre Modelle „E-Power“ beziehungsweise „E-One“ herzustellen, zu bewerben oder zu verkaufen.
Beide Firmen hatten das Design des „iMac“ mit eigenen Billig-Computern nachgeahmt (ZDNet berichtete). Der aktuelle E-One etwa bietet das gleiche transparente blau-weiße Äußere und ähnliche Abmessungen wie das Apple-Erfolgsmodell. Im Inneren arbeiteten ein Intel-Celeron-Chip, 64 MByte Arbeitsspeicher, eine 8,4 GByte große Festplatte und ein 56,6K-Modem.
Die Emachines-Sprecherin Pattie Adams erklärte: „Wir wurden aufgefordert, das blaue E-One-Modell bis zum 31. März vom Markt zu nehmen. Wir dürfen aber eine überarbeitete Variante unter dem selben Namen anbieten“. Wann der neue E-One erscheinen soll, wollte Adams aber nicht verraten.
Der Topmanager bei Future Power Bill Voecks erklärte gegenüber ZDNet: „Soweit ich weiß, liegt der Fall bei uns ganz ähnlich“. Gerade sei man dabei, ein silberblaues Modell des E-Power-PCs für den Handel vorzubereiten. „Und diese Variante wird nicht durchsichtig sein“, so Voecks.
Bereits im August 1999 hatte das Unternehmen unter Leitung von Steve Jobs Klage gegen die in den USA aktive Firma E-Machines und in Japan gegen K.K. Sotec eingereicht. E-Machines ist ein Joint-venture von Koreas PC-Giganten Trigem und dem Bildschirmhersteller Korean Data Systems. America Online (AOL; Börse Frankfurt: AOL) hat sich im vergangenen Jahr bei dem Hersteller von Billig-PCs eingekauft.
Am 20. September 1999 hatte der Gerichtshof von Tokio eine einstweilige Verfügung gegen K.K. Sotec ausgesprochen, die die Herstellung und den Vertrieb des „E-One Computer“ untersagte. Diese wurde jetzt bestätigt.
Das Urteil im Daewoo-Verfahren basiert auf der einstweiligen Verfügung, die das US-Bezirksgericht San Jose im November 1999 erlassen hatte.
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Apple, Tel.: 089/996400
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