T-Online darf beim bevorstehenden Börsengang keine Kunden bevorzugen. Das hat die 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Hamburg in einem Eilverfahren am Donnerstag Abend entschieden. Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) hat Kunden, die bei einer aktuellen Befragung (www.t-online.de/…) ihre Meinung kundtun, eine Mehrzuteilung von Optionen versprochen.
Bei Zuwiderhandlung stellte der Richter ein Ordnungsgeld oder eine sechsmonatige Haft für die verantwortlichen Vorständen in Aussicht. Aber: Auch nach dem Erlass war bei T-Online noch zu lesen: „Für das Ausfüllen des Fragebogens belohnen wir alle Teilnehmer mit Vorteilen bei der Emission von T-Online Aktien.“
Gerichtsbekannt wurde der Vorgang durch die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Gericht gab dem Antrag auf einstweilige Verfügung ohne mündliche Anhörung statt, da besondere Eile geboten sei. Der Börsengang von T-Online ist am 17. April.
Bei T-Online war auf Nachfrage von ZDNet niemand zu erreichen.
Kontakt:
T-Online-Börsenhotline, 0800 / 3303322
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