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T-Online: „Umfrage wird fortgeführt“

Am vergangenen Donnerstag war der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) vom Landgericht Hamburg untersagt worden, die Kunden von T-Online für eine Teilnahme an einer Umfrage mit einer bevorrechtigten Aktienzuteilung zu belohnen. Doch auch vier Tage nach dem Verbot steht die „Kundenbefragung“ unter www.t-online.de/… online, versehen mit der Bemerkung, dass „alle Teilnehmer mit Vorteilen bei der Emission von T-Online Aktien“ belohnt würden.

„Den Beschluss aus Hamburg haben wir immer noch nicht erhalten, deshalb führen wir unsere Aktion fort“, erklärte Telekom-Sprecher Stephan Broszio gegenüber ZDNet. Die Umfrage habe bisher eine „starke Beteiligung“ seitens der T-Online-Kunden erfahren, genaue Zahlen könne die Telekom aber noch nicht nennen. Die Deutsche Telekom und T-Online wollen den Beschluss eingehend prüfen und danach über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Bis dahin soll der Fragebogen weiterhin im Netz verfügbar sein.

Die einstweilige Verfügung sieht vor, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld oder eine sechsmonatige Haft für die verantwortlichen Vorstände verhängt wird. In Branchenkreisen war die Entscheidung des Landgerichts Hamburg indes auf Unverständnis gestoßen. Die Belohnung von Kunden bei Neuemmissionen ist in der Börsenwelt gang und gäbe. So wurden zuletzt Inhaber eines E-Mail-Kontos bei Web.de, die bei Comdirect zeichneten, mit einer Zuteilung von 27 Aktien bedacht. Web.de konnte deshalb im Januar und Februar einen starken Anstieg der Nutzerzahlen verzeichnen.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, von der die einstweilige Verfügung des Landgericht Hamburgs ausging, hüllt sich indessen in Schweigen. Der Geschäftsführer der Zentrale teilt lediglich mit, dass „angesichts des schwebenden Verfahrens bis zur endgültigen Entscheidung keine weiteren Stellungnahmen gegeben werden“. Die Entscheidung des Landgerichts sei „nicht rechtskräftig, das Verfahren ist nicht abgeschlossen“.

Der Börsengang von T-Online ist am 17. April.

Kontakt:
T-Online-Börsenhotline, 0800 / 3303322
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Tel.: 06172/12150

ZDNet.de Redaktion

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