Bereits die zweite einstweilige Verfügung innerhalb von sieben Tagen hat T-Online am gestrigen Mittwoch erhalten. Absender ist diesmal das Landgericht Düsseldorf, Initiator der Konkurrent AOL (Börse Frankfurt: AOL). Der Inhalt des unerfreulichen Schreibens: Die Telekom (Börse Frankfurt: DTE) darf ihre Kunden für eine Teilnahme bei einer Internet-Befragung (aktie.t-online.de/…) nicht bei der bevorstehenden Aktienzuteilung bevorzugen. Hält sie sich nicht daran, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von fünf Millionen Mark.
„Nach meinen Informationen ist die einstweilige Verfügung heute bei T-Online eingegangen“, erklärte der Sprecher des Landgerichts Düsseldorf, Lutz Wollenhaupt, gegenüber ZDNet. Dort zeigt man sich verärgert über die neueste Aktion des Konkurrenten: „Mit der Wettbewerbszentrale haben wir jetzt einen Kompromiss geschlossen: Wer sich bis zum Donnerstag an der Aktion beteiligt, wird beim Börsengang bevorzugt. Jetzt will AOL, dass wir die Aktion insgesamt streichen“, erklärt Telekom Sprecher Ulrich Lissek gegenüber ZDNet.
„AOL hat sich damit 600.000 neue Feinde gemacht“ so Lissek. So viele T-Online-Kunden haben nach seinen Angaben bisher an der Umfrage teilgenommen. Diese will T-Online auf jeden Fall fortführen. Sein Unternehmen wolle „mit allen Mitteln vorgehen, um die Sache im Interesse der Kunden zu klären“. Offenbar wisse sich der Wettbewerber derzeit nicht auf normalem Wege zu helfen.
In Branchenkreisen war die einstweilige Verfügung auf Unverständnis gestoßen. Die Belohnung von Kunden bei Neuemissionen ist in der Börsenwelt gang und gäbe. So wurden zuletzt Inhaber eines E-Mail-Kontos bei Web.de, die bei Comdirect zeichneten, mit einer Zuteilung von 27 Aktien bedacht. Web.de konnte deshalb im Januar und Februar einen starken Anstieg der Nutzerzahlen verzeichnen.
Kontakt:
T-Online-Börsenhotline, 0800 / 3303322
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Tel.: 06172/12150
AOL, Tel.: 040/361590
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