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Prozess: Microsoft-Offerte „unzureichend“

Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat ein Kompromissangebot zur Beilegung des gegen die Firma laufenden Kartellverfahrens vorgelegt. Den Verhandlungen nahestehende Kreise sagten aber, in den wichtigen Punkten sei die Offerte nicht weitreichend genug, um die von der Regierung angenommene Monopolstellung Microsofts zu brechen. Die Quellen wollten jedoch nicht ausschließen, dass bald Verhandlungen aufgenommen werden.

Die Regierung prüft nach wie vor das Angebot des Software-Riesen, um doch noch eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen. Richter Thomas Jackson hat ansonsten eine Urteilsverkündung für Dienstag angesetzt.

Falls der Richter Microsoft endgültig für schuldig befindet, muss er in seinem Urteil auch Bestimmungen angeben, wie der Softwarekonzern in Zukunft gemaßregelt werden könnte. Möglich wäre die Aufteilung des Unternehmens in drei Sub-Firmen. Auch eine Offenlegung des Quellcodes des Windows-Betriebssystems wäre denkbar. Richter Jackson hatte das Unternehmen schon im November in seiner Tatsachensammlung als Monopolist bezeichnet.

Microsoft hat für den Fall einer Verurteilung bereits Berufung angekündigt.

Das US-Justizministerium und die Generalstaatsanwälte von ursprünglich 20 US-Bundesstaaten (jetzt: 19) hatten Microsoft im Mai 1998 wegen Verstößen gegen das amerikanische Wettbewerbsrecht verklagt. Auslöser war die Zwangskopplung von Browser und Betriebssystem, die das Unternehmen PC-Herstellern abverlangte.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

ZDNet.de Redaktion

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