Wegen des illegalen Handels mit mehreren tausend gefälschten Microsoft-Produkten ist der Geschäftsmann Lothar K. aus Langenfeld bei Düsseldorf von der sechsten Strafkammer des Landgerichts Wuppertal zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Wegen Steuerhinterziehung, Urheber- und Markenrechtsverletzung erhielt der Angeklagte weitere dreieinhalb Jahre Haft.
Mit dem Urteil wollte das Gericht nach eigenen Angaben ein Signal setzen, dass Software-Piraterie kein Kavaliersdelikt ist. Die Geschäftsräume des 50jährigen Angeklagten wurden im April letzten Jahres aufgrund schwerwiegender Verdachtsmomente von Steuerfahndern durchsucht. Dabei stießen die Beamten auf den Mietvertrag einer Garage, in der sie kurze Zeit später eine große Menge gefälschter Produkte von Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) sicherstellten: 4.589 Raubkopien von Office 97, außerdem 73 gefälschte Windows NT Server CD-ROMs und 958 nachgemachte Handbücher war die unerwartete Bilanz dieser Razzia.
Vor Gericht sagte K. zunächst aus, er fühle sich weder für die ihm vorgeworfenen steuerrechtlichen Vergehen, noch für die urheberrechtlichen Straftaten verantwortlich, gestand jedoch am zweiten Verhandlungstag seine Schuld in Teilbereichen ein. Mit der zweijährigen
Freiheitsstrafe für die Urheberrechtsverletzung kam das Gericht der Staatsanwaltschaft und der als Nebenklägerin auftretenden Firma Microsoft entgegen, die hier drei Jahre Haft gefordert hatten.
Bei der Urteilsbegründung nannte der Vorsitzende Richter im Bereich der Urheberrechtsverletzung auch generalpräventive Gründe. Es sei notwendig, geistiges Eigentum sehr viel besser vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Die zunehmende Welle von Computer-Piraterie müsse unbedingt gestoppt werden, das hohe Strafmaß im aktuellen Fall solle sehr wohl als abschreckendes Beispiel verstanden werden.
„Wir begrüßen dieses Urteil und vor allem die Urteilsbegründung sehr“ erklärte Microsoft-Sprecherin Martina Wimmer. Bemerkenswert hoch sei das Strafmaß vor allem vor dem Hintergrund ausgefallen, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war. Das zeige deutlich, dass dem Schutz von Software als geistigem Eigentum ein höherer Stellenwert beigemessen wird als in der Vergangenheit.
Zusätzlich zu der Haftstrafe steht dem Verurteilten noch eine Schadensersatzforderung seitens Microsoft in Höhe von über 3,7 Millionen Mark bevor.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
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