Zunächst hüllten sich beide Parteien in Schweigen, doch mittlerweile sickern immer mehr Details des Kompromissvorschlages durch, den Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) dem US-Justizministerium im aktuellen Kartellrechts-Prozess unterbreitet hat. Microsoft hat sich angeblich dazu bereit erklärt, den Quellcode für Windows für Konkurrenten zu öffnen. Dadurch wäre es Wettbewerbern möglich, eigene Programme wie Internet Browser oder Media Player zu integrieren.
Zudem soll sich Microsoft bereit erklärt haben, Windows auch ohne seinen Browser Internet Explorer anzubieten. Diese Kopplung hatte vor über zwei Jahren zum Start des Kartellverfahrens gegen die Software-Firma geführt. Schließlich soll der Softwarekonzern noch zugestimmt haben, dass sich die Kompromissregelung auch auf alle zukünftigen Windows-Versionen bezieht.
Nicht zuletzt hat Microsoft angeblich eingewilligt, Händlern, die exklusiv Windows verkaufen, keine Preisvorteile mehr zu gewähren. Bisher wurde von Wiederverkäufern, die auch Konkurrenzprodukte im Sortiment hatten, ein höherer Preis als von Exklusiv-Händlern verlangt.
Vertreter der Ankläger haben das Angebot, das Donnerstag Nachtübermittelt wurde, am Wochenende zusammen mit Experten der Computer-Industrie geprüft. Während einige der Anwälte das Angebot als unzureichend bezeichneten (ZDNet berichtete), zeigten sich andere durchaus zufrieden.
Allerdings suchen die Kartellanwälte noch immer nach einer versteckten Hintertür, die sich Microsoft offenhalten könnte. Die Juristen sind gewarnt, denn ein ähnlicher Fall hatte überhaupt erst zu dem jetzigen Kartellverfahren geführt. 1995 war beim ersten Kartell-Prozess eine schwammig formulierte Regelung im von beiden Seiten unterzeichneten Kompromiss-Papier von Microsoft und der Regierung unterschiedlich ausgelegt worden. Der Redmonder Softwarekonzern steht unter erheblichem Druck, schnell eine außergerichtliche Einigung zu finden. Richter Thomas Jackson hat den Kontrahenten bis Dienstag Zeit gegeben, sich gütlich zu einigen, ansonsten würde er seinen Schiedsspruch verkünden.
Falls der Richter Microsoft endgültig für schuldig befindet, muss er in seinem Urteil auch Bestimmungen angeben, wie der Softwarekonzern in Zukunft gemaßregelt werden könnte. Möglich wäre die Aufteilung des Unternehmens in drei Sub-Firmen. Auch eine Offenlegung des Quellcodes des Windows-Betriebssystems wäre denkbar. Richter Jackson hatte das Unternehmen schon im November in seiner Tatsachensammlung als Monopolist bezeichnet.
Microsoft hat für den Fall einer Verurteilung bereits Berufung angekündigt.
Das US-Justizministerium und die Generalstaatsanwälte von ursprünglich 20 US-Bundesstaaten (jetzt: 19) hatten Microsoft im Mai 1998 wegen Verstößen gegen das amerikanische Wettbewerbsrecht verklagt. Auslöser war die Zwangskopplung von Browser und Betriebssystem, die das Unternehmen PC-Herstellern abverlangte.
Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
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