Der mittlerweile namhafte deutsche Hacker „Mixter“ ist vom Landgericht Hannover zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter folgte damit dem Einspruch der Staatsanwaltschaft, die das Urteil aus einem früheren Prozess vor dem Amtsgericht in Frage gestellt hatte. Damals war Mixter zu lediglich 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.
Anlass für das Verfahren waren Hacks aus dem Jahre 1998. Mit den jüngsten DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service) unter anderem auf ZDNet hat das Urteil nichts zu tun.
Mixter war vor dem Landgericht nicht persönlich erschienen, er soll sich im Ausland aufhalten.
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