Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) ist am Montag wegen des Verstoßes gegen US-Kartellgesetze schuldig gesprochen worden. ZDNet dokumentiert den Urteilsspruch von Richter Thomas Penfield Jackson in Auszügen. Bemerkenswert: Obwohl von der beherrschenden Stellung des Betriebssystems Windows die Rede ist, kommt in dem über 20-seitigen Dokument das Wort „Linux“ nicht ein einziges Mal vor. Das komplette Urteil stellt das amerikanische Justizministerium unter www.usdoj.gov/… als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.
„Unter Berücksichtigung der Findings of Fact vom 5. November und deren Überarbeitung vom 21. Dezember 1999, den von beiden Parteien vorgeschlagenen Conclusions of Law und den daraufhin eingegangenen Vorschläge kommt das Gericht zu dem Schluss, dass Microsoft mit wettbewerbswidrigen Mitteln versucht hat, sein Monopol aufrecht zu erhalten und bestrebt war, den Web-Browser-Markt zu monopolisieren. (…) Microsoft hat außerdem gegen geltende Gesetze verstoßen, indem es seinen Web-Browser an sein Betriebssystem gekoppelt hat.
Das Gericht kommt nicht zu dem Schluss, dass Microsofts Verträge mit anderen Unternehmen gesetzwidrige Exklusiv-Verträge sind.
(…) Die Kläger haben nachgewiesen, dass Microsoft eine anhaltende, beherrschende und wachsende Vormacht auf dem Markt besitzt. Microsofts Anteil am weltweiten Markt für Intel-kompatible PCs beträgt derzeit mehr als 95 Prozent und dieser Anteil würde immer noch bei über 80 Prozent liegen, wenn man das Mac OS in den Markt mit einbezieht.
Die Kläger haben außerdem nachgewiesen, dass Microsoft andere Unternehmen daran hindert, ihren Marktanteil zu vergrößern. Diese Blockade stellt sicher, dass kein Intel-kompatibles PC-Betriebssystem außer Windows eine signifikante Verbrauchernachfrage hat, und dies würde selbst für den Fall so bleiben, wenn Microsoft für eine gewisse Zeit seine Preise über das Marktniveau heben würde.
(…) Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass wenn eine einzelne Firma oder ein Kartell die Kontrolle über die Betriebssysteme für alle Intel-kompatiblen PCs weltweit hat, diese den Preis für die Lizenz wesentlich höher festsetzen kann, als dieser unter wettbewerblichen Bedingungen ausfallen würde. Dieser Schluss wiederum führt das Gericht zu der Überzeugung, dass die Lizenzierung für alle Intel-kompatiblen PCs weltweit in der Tat den Vorwurf der Monopolstellung rechtfertig.
(…) Kurz gesagt: Beides zusammen, die Tatsache, dass Microsoft den Markt dominiert und zudem andere Software blockiert, gibt Anlass zu der Vermutung, dass Microsoft sein Monopol missbraucht.
(…) Der selbe Ehrgeiz, der Microsoft dazu veranlasst hat, Intel, Apple, Real Networks und IBM von bestimmten technologischen Innovationen und Initiativen fernzuhalten – dadurch, dass es seine Barriere aufrecht erhielt – veranlasste die Firma im Juni 1995 zu dem Vorschlag, Netscape von der 32-Bit-Version von Windows fernzuhalten. Microsoft hat darauf gesetzt, den Marktanteil seines Internet Explorers auf Kosten des Navigators von Netscape zu erhöhen.“
ZDNet wird weiterhin umfassend über das Urteil und die Resonanz darauf berichten. Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
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