Ein US-Berufungsgericht hat vergangene Woche entschieden, dass der Quellcode für ein Verschlüsselungsprogramm aufgrund des Grundrechts auf freie Rede veröffentlicht werden darf. Ein Professor der Vereinigten Staaten wollte den Source Code eines Kryptografie-Programms für seine Studenten auf seine Website stellen. Die US-Regierung aber hatte beantragt, er müsse zuvor eine Genehmigung einholen.
Durch die Entscheidung des sechsten US-Bezirksgerichts für Berufungen erhält die Klage des Jura-Professors an der Case Western Universität, Peter Junger, neuen Auftrieb. Die Richter Boyce Martin, Eric Clay und Herman Weber befanden, dass ein intellektueller Austausch von Programmierern am leichtesten durch den Quellcode zu bewerkstelligen sei. Genau so verhalte es sich bei Mathematikern, die sich mithilfe von Formeln verständigten.
In ihrem Urteil schreiben die Richter: „Der oberste Gerichtshof hat die vielfältige Anwendbarkeit des ersten Zusatzes zur US-Verfassung mit dem unzweifelhaften Schutz der Kunstwerke von Jackson Pollock, der Musik von Arnold Schönberg oder der Jabberwocky-Verse von Lewis Carol ausgedrückt. Obwohl diese Werke unzweifelhaft sehr ausdrucksvoll sind, fallen sie nicht unter den Rede-Begriff im engeren Sinn. Insbesondere kann eine Partitur nicht von der Mehrheit der Bevölkerung gelesen werden. Genauso erschließt sich die Bedeutung von Computercode den meisten Menschen zwar nicht. Trotzdem ist er die bevorzugte Art der Kommunikation unter Programmierern.“
Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte das neunte US-Bezirksgericht für Berufungen entschieden, dass Quellcodes für Verschlüsselungsprogramme vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung geschützt sind.
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