Durch ein am Donnerstagabend verabschiedetes Gesetz sollen Verbraucher beim Kauf via Internet und Telefon in Zukunft besser geschützt werden. Verbraucher dürfen demnach Waren, die sie im Internet gekauft haben, 14 Tage lang auf Kosten des Anbieters zurückschicken.
Die Verkäufer müssen auf ihrer Site Informationen über ihre Identität, ihre Leistungen und die Lieferbedingungen bereitstellen. Der Bundestag erweitert mit dem Gesetz die Möglichkeit von Verbraucherverbänden zur Klage. Auch neu: Wenn Unbefugte die Daten von Geldkarten missbrauchen, haften in der Zukunft die Banken.
Mit dem Gesetz gleichen die Bundestagsabgeordneten Bundesrecht an die Richtlinien des Europäischen Parlaments an. Ein Teil des Gesetzes tritt am 1. Juni in Kraft, einige Klauseln aber erst am 1. Oktober.
Kontakt:
Bundesministerium der Justiz, Tel.: 030/202570
OutSystems-Studie: 62 Prozent der Befragten haben Sicherheits- und Governance-Bedenken bei Softwareentwicklung mit KI-Unterstützung.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…