Neben dem Streit um „Webspace“ gibt es seit geraumer Zeit Ärger wegen des Begriffs „Explorer“. Ein Münchner Unternehmen lässt über seinen Anwalt Abmahnungen an Homepagebetreiber verschicken, die den Begriff auf ihrer Site verwenden. Dagegen hat nun Speedlink Strafanzeige wegen Verdachts versuchten Betrugs erstattet.
Man habe Anzeige bei der Münchner Staatsanwaltschaft erstattet, weil nach Ansicht von Speedlink die der Abmahnung beigefügte Rechnung überhöht sei. „Der Rechnung wird nämlich ein „Gegenstandswert“ von 100.000 Mark zugrunde gelegt“, so der Berliner Provider.
Speedlink fordert nun alle von „FTP-Explorer“ betroffenen Abmahnopfer auf, das Abmahnschreiben nebst Rechnung als Beweisdokument an die Fax-Nummer 089 / 55974131 der Staatsanwaltschaft München sowie an die Anwaltskammer München per Fax an 089 / 53294428 zu senden, damit dort die Serienmäßigkeit überhöhter Rechnungstellung geprüft werden könne.
Kontakt:
Speedlink, Tel.: 030/2800020
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…