Ein Turiner Geschäftsmann wurde von einem Richter vom Vorwurf der Erstellung illegaler Software-Kopien freigesprochen, weil er „keinen Profit“ aus den Duplikaten gezogen habe. Das meldete der italienische „Corriere della Sera“.
Der Geschäftsmann hatte Softwarelizenzen für sein Büro in einfacher Ausfertigung erworben, die Office-Programme dann aber auf alle in den Geschäftsräumen vorhandenen Rechner gespielt, so dass zahlreiche Lizenzen fehlten. Der Turiner Richter billigte dieses Verhalten mit der Begründung, dass der Geschäftsmann die Kopien nicht verkauft habe und somit keinen Gewinn erwirtschaftet hätte. Verteidiger Claudio Morro sagte dem Corriere, dass gemäß dem italienischen Strafrecht die Erzielung eines Gewinnes Voraussetzung für eine strafbare Handlung bei Softwarepiraterie sei. Gleichwohl könne ein Urteil im zivilrechtlichen Bereich ganz anders aussehen.
Dementsprechend äußerte sich der Chef der betroffenen italienischen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) Small-Office-Abteilung, Maurizio Bendina, verärgert: „Der Richter hat einen Fehler gemacht.“
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