Der Berliner Provider Speedlink hat seine am 18. April gestellte Strafanzeige gegen den für seine Abmahnungen bekannten Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth erweitert. Nun begründet das Unternehmen seinen Schritt nicht mehr mit versuchtem Betrug sondern mit dem „Verdacht des vollendeten Betruges und der Gebührenüberhöhung“.
Herr „X“, wie Speedlink Gravenreuth offiziell nennt, hatte zuvor gegen Speedlink eine Gegenstrafanzeige wegen „falscher Verdächtigung“ und „übler Nachrede“ gestellt (ZDNet berichtete).
Der Grund für die ursprüngliche Abmahnung an Speedlink: Der Provider hatte auf seiner Site den Begriff „Explorer“ genutzt – eine in Deutschland geschützte Marke. Gravenreuth vertritt die Firma Symicron, der die Marke gehört, und forderte von Speedlink sowie einer ganzen Reihe anderer Unternehmen Geld als Entschädigung für die unerlaubte Nutzung des Begriffes.
Speedlink fordert alle betroffenen Abmahnopfer auf, das Abmahnschreiben nebst Rechnung als Beweisdokument an die Fax-Nummer 089 / 55974131 der Staatsanwaltschaft München sowie an die Anwaltskammer München per Fax an 089 / 53294428 zu senden, damit dort die Serienmäßigkeit überhöhter Rechnungsstellung geprüft werden könne.
Kontakt:
Speedlink, Tel.: 030/2800020
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