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Speedlink: „Abmahnungen verursachen Millionenschaden“

Der Streit zwischen dem Berliner Provider Speedlink und Rechtanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth eskaliert weiter. In einer neuen Mitteilung begründet Speedlink seine erweiterte Strafanzeige wegen des „Verdachts des vollendeten Betruges und der Gebührenüberhöhung“ gegen den Münchner Juristen.

Herr „X“, wie Speedlink Gravenreuth offiziell nennt, hatte zuvor gegen Speedlink eine Gegenstrafanzeige wegen „falscher Verdächtigung“ und „übler Nachrede“ gestellt (ZDNet berichtete). Der Grund für die ursprüngliche Abmahnung an Speedlink: Der Provider hatte auf seiner Site den Begriff „Explorer“ genutzt – eine in Deutschland geschützte Marke. Gravenreuth vertritt die Firma Symicron, der die Marke gehört, und forderte von Speedlink sowie einer ganzen Reihe anderer Unternehmen Geld als Entschädigung für die unerlaubte Nutzung des Begriffes.

Speedlink hatte alle betroffenen Abmahnopfer aufgefordert, das Abmahnschreiben nebst Rechnung als Beweisdokument an die Fax-Nummer 089 / 55974131 der Staatsanwaltschaft München sowie an die Anwaltskammer München per Fax an 089 / 53294428 zu senden, damit dort die Serienmäßigkeit überhöhter Rechnungsstellung geprüft werden könne. Wegen dieser Faxaktion sei der „Münchner Abmahnprofi“ in „helle Aufregung“ geraten und hätte in Internet-Diskussionsforen ein Ende der Aktion gefordert, so Speedlink. Angeblich hätte Gravenreuth gepostet: „Wer glaubt Stress machen zu können wird selbst vieeel mehr Stress (Anzeige wegen vorsätzlicher falscher Verdächtigung) bekommen!“

Die Gegenanzeige von Gravenreuth bezeichnet Speedlink als eine „Nebelkerze für die Öffentlichkeit“, man halte selbst an den der Staatsanwaltschaft übermittelten Tatsachen fest. Die erweiterte Strafanzeige von Speedlink begründet der Berliner Provider damit, dass „nur bei der Serienabmahnung „FTP-Explorer“ der Vermögensschaden aller gejagten Homepagebesitzer wahrscheinlich im Millionenbereich liegt.“

„Wir möchten mit unserer Aktion den Widerstand gegen die Abmahner vom Dienst formieren und juristisch unerfahrenen Internet-Existenzgründern endlich den Rücken stärken“, erklärt Geschäftsführer Dietricht von Hase. Viele seiner Unternehmenskunden seien junge Internetfirmen. Die systematischen Abmahnwellen mit automatisieren Anwaltsschreiben wegen angeblicher Markenschutzverletzungen seien das größte Investitionshemmnis der Zukunftsbranche Internet in Deutschland.

„Wenn sich niemand mehr traut, seine eigenen Texte auf die Homepage zu stellen, weil er vorher beim Patentamt wegen dubiosen Markenanmeldungen zu Internet-Allgemeinbegriffen hochkomplizierte Ähnlichkeitsrecherchen anstellen muss, dann ist das Thema Internet in Deutschland bald gestorben“, so von Hase. Auch das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit werde im Internet gefährdet, wenn sich zunehmend nur noch Angst ausbreite.

Kontakt:
Speedlink, Tel.: 030/2800020

ZDNet.de Redaktion

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