Die Gema und der Computer-Konzern Hewlett-Packard (HP; Börse Frankfurt: HWP) liegen seit geraumer Zeit im Clinch darüber, ob für einen CD-Brenner Urhebervergütung gezahlt werden muss (wie beispielsweise für Musik-Kasetten) oder nicht. Jetzt hat die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes entschieden, dass pro CD-Brenner 17 Mark an die Gema abzuführen sind. Für HP hieße das, rückwirkend zum 1. Februar 1998 für jeden verkauften Brenner obigen Betrag plus sieben Prozent Umsatzsteuer an die Gema zu überweisen.
„Das ist ein Vorschlag der Schiedsstelle, insofern ist er für uns nicht rechtsverbindlich. Wir werden also nicht zahlen“, sagte HP-Sprecherin Barbara Wollny gegenüber ZDNet. Dadurch liegt der nächste Schritt bei der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ), in der alle deutschen Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen sind, inwieweit sie weiter gegen HP vorgeht. HP geht davon aus, dass jetzt eine Klage der Gegenpartei folgen wird, um einen rechtsverbindlichen Entscheid zu erlangen.
HP argumentiert nicht nur damit, dass mit einem CD-Brenner nicht nur Musik-CDs kopiert werden können und ihr Hauptzweck in der Datensicherung besteht. Die Firma sagt, dass die Höhe der Abgabe „absurd“ sei: „Man hat fünf Mark für die Vergütung von Audio und 12 Mark für Video angesetzt. Die fünf Mark sind das Doppelte, was für die Vergütung von analogen Medien angesetzt wird“, so Barbara Wollny.
Schließlich, so HP würde man durch eine solche Abgabe das private Kopieren „quasi freigeben. Es gibt einfache technische Möglichkeiten, das Vervielfältigen zu unterbinden“, so Wollny. Das Gesetz auf das sich die Zentralstelle beruft, so HP, sei aus der Zeit der Tonbandgeräte und „im digitalen Zeitalter völlig veraltet“.
Kontakt:
Hewlett-Packard, Tel.: 07031/140
Gema, Tel.: 089/4800300
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