Kommt der „ILOVEYOU“-Wurm Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) teuer zu stehen? Der auf Computerrecht spezialisierte Jurist Maximilian Herberger erklärte in einem Interview der Zeitung „Handelsblatt“, dass registrierte Nutzer des Betriebssystems Windows, die von Microsoft verspätet auf den Wurm hingewiesen worden waren, den Konzern auf Schadensersatz verklagen könnten.
Außerdem sieht der Rechtsprofessor der Universität des Saarlandes Chancen für Virenopfer, die das gefährliche Skript von einem Behördenrechner empfangen haben. Diese könnten eine Entschädigung aus der Staatskasse fordern. Der Jurist weist jedoch darauf hin, dass nur Einzelpersonen, nicht aber Firmen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen könnten.
Herberger geht davon aus, dass Kläger rund die Hälfte ihres Schadens vom Software-Konzern erstattet bekommen könnten. Der Professor begründet dies damit, dass Microsoft schon am 4. Mai morgens vom Virus erfahren hätte, aber erst am 5. Mai abends, als der Wurm schon weit verbreitet war, eine Warnung auf seiner Website veröffentlicht hatte. Statt die registrierten Kunden per Mail zu warnen, habe das Unternehmen nur selbst seine Server heruntergefahren, um sich vor einer Infektion zu schützen.
Microsoft hat in der Zeitung solche Ansprüche jedoch zurückgewiesen. Man sei nicht verpflichtet, die Kunden über Virengefahren zu informieren, ließ das Unternehmen verlauten.
ZDNet berichtet in einem laufend aktualisierten News Report zu ‚ILOVEYOU‘ über die weitere Entwicklung und stellt neben Grundlagenwissen auch Links zu Virenschutz-Anbietern bereit.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
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