Das Landgericht München I hat jetzt eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller eines 300 Mark teuren Texterkennungs-Programms erlassen, der eine Sperre in seine Software eingebaut hatte. Nach 25maligem Aufrufen erschien eine Registrierungs-Maske auf dem Bildschirm, in der persönliche Angaben abgefragt wurden. Wurde der Fragebogen nicht ausgefüllt, lief das Programm nicht mehr.
Ein Nutzer der Software klagte gegen diese Geschäftspraktik. Sein Argument: Er war vor dem Erwerb der Software nicht auf die Ex-oder-Hopp-Registrierung hingewiesen worden. Die Richter entschieden nun: Das Programm darf nicht mehr mit der Sperre verbreitet werden. Dem deutschen Tochterunternehmen des Herstellers wurde es untersagt, die aus der Fragebogen-Aktion gewonnenen Daten „im geschäftlichen Verkehr zu verwenden“. Die Registrierung ohne Notwendigkeit und ohne vorherigen Hinweis nach 25maligem Aufruf des Programms stellt eine Täuschung des Verbrauchers dar.
Kostengünstiger Mini-PC mit AMD Ryzen 7 5825U-Prozessor, 16 GB Arbeitsspeicher (RAM) und 512 GB SSD.
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…